Ihre Zustimmung
ist gefragt

Unsere geänderten Bedingungen 2025

Ihre Zustimmung
ist gefragt

Unsere geänderten Bedingungen 2025

  • Rechtssicherheit schaffen
  • In der Geschäftsstelle, per Telefon, am Geldautomaten oder online in der Internet-Filiale zustimmen
Neue Bedingungen 2025

Anpassung wichtiger Bedingungen im Oktober 2025:
Ihre Zustimmung ist gefragt!

Neue Bedingungen ab dem 05.10.2025:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 05. Oktober 2025 neue Bedingungen für unsere Geschäftsbeziehung gelten. Dies betrifft sowohl unsere Geschäftsbedingungen als auch das Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die gute Nachricht für Sie: Auch 2025 bleiben unsere Giropreise konstant – trotz Inflation und steigendem Kostendruck. Außerdem können Sie ab dem oben genannten Stichtag ohne jeglichen Aufpreis über alle Zahlungskanäle sekundenschnell Geld überweisen.

Für die Umsetzung dieser Neuerungen sowie weiterer allgemeiner Änderungen unserer Geschäftsverbindung benötigen wir Ihre aktive Zustimmung. Nur mit Ihrer Zustimmung können wir über den 05. Oktober 2025 hinaus unsere Geschäftsbeziehung in bewährter Weise mit Ihnen aufrechterhalten. Die gesetzliche Regelung sieht Ihre explizite Zustimmung zwingend vor.

Wir wissen, dass das für Sie Aufwand bedeutet, weshalb wir Ihnen die Zustimmung so einfach wie möglich machen.

Die vollständigen Bedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis können Sie hier bequem einsehen oder auch in Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Was bedeutet das konkret für Sie?

 

Bitte erteilen Sie uns bis zum 15.08.2025 Ihre Zustimmung zu unseren neu geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu der oben genannten Änderung im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Wie können Sie den Änderungen zustimmen?

Bitte nutzen Sie einfach den Zustimmen-Button auf dieser Seite.  
Gern können Sie uns auch in den Geschäftsstellen besuchen und Ihre Zustimmung am Geldautomaten, am SB-Terminal oder bei unseren Servicemitarbeitenden abgeben.
Sie möchten uns lieber anrufen? Auch das ist kein Problem! Geben Sie Ihre Zustimmung gern per Telefon unter der 03973 / 434 – 0 ab. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater, an unsere Direktfiliale, oder schreiben Sie uns per E-Mail oder WhatsApp.

Wir danken Ihnen bereits im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Sparkasse Uecker-Randow.

Für die Online-Zustimmung benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit. 

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere neuen Bedingungen.

Was ändert sich konkret bei den Bedingungen für den Überweisungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben?

Echtzeitüberweisungen

Ab dem 05.10.2025 können Sie Echtzeitüberweisungen noch schneller und sicherer abwickeln. Für Echtzeitüberweisungen gilt eine Ausführungsfrist von nur 10 Sekunden – unabhängig davon, ob diese im Online-Banking, per Dauerauftrag oder beleghaft eingereicht werden. Wird die Echtzeitüberweisung nicht innerhalb dieser 10 Sekunden abgeschlossen, bricht das System den Auftrag automatisch ab und erstattet den Betrag sofort auf Ihr Konto zurück. Diese Frist beginnt nicht mit Einreichung, sondern nach abschließender Prüfung und Autorisierung des Auftrages. Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme führen wir eine Empfängerüberprüfung ein. Diese warnt Sie, wenn der Name des Empfängers nicht mit den Kontodaten übereinstimmt. So können Sie entscheiden, ob Sie die Echtzeitüberweisung fortsetzen möchten. Nach Ihrer Freigabe beginnt die oben beschriebene 10-Sekunden-Ausführungsfrist. Für Echtzeitüberweisungen können Sie die Höchstgrenze auf einen Betrag festlegen, der unterhalb der mit Ihnen vereinbarten Limite liegt (Höchstbetrag nur für Echtzeitüberweisungen).Da die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr alle Formen der Überweisung regeln, werden die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen und die Bedingungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen nicht mehr benötigt. Zusätzlich haben wir den Text der Bedingungen redaktionell überarbeitet.Die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Ausführungsfristen für Echtzeitüberweisungen einschließlich Wero-Zahlungen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Preise für die ab Oktober 2025 neue beleghafte Echtzeitüberweisung, Echtzeitüberweisung am SB-Terminal und Auslösung von Echtzeitüberweisungen per Dauerauftrag werden in das Preis- und Leistungsverzeichnis aufgenommen.

Warum sollte ich einen Kommunikationsweg für Echtzeitüberweisungen hinterlegen?

Um Sie künftig über die Ausführung einer Echtzeitüberweisung informieren zu können, bitten wir um Einreichung des Formulars zur Vereinbarung eines Kommunikationsweges für Echtzeitüberweisungen. 
Kunden können auf Wunsch mit der Sparkasse einen Kommunikationsweg vereinbaren, den die Sparkasse für die Mitteilung über die Ausführung von Echtzeitüberweisungen nutzen soll. Ab 05.10.2025 ist der Kontowecker Echtzeitüberweisungen für die Kunden kostenfrei. Darüber hinaus erhält der Kunde direkt nach Erfassung eines Echtzeitüberweisungsauftrages die Information über die Ausführung oder auch Nichtausführung. Kunden mit Online-Banking können sich den Kommunikationsweg in Form unseres Kontoweckers "Echtzeitüberweisung" direkt online mit nur wenigen Klicks einrichten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sparkasse-uecker-randow.de/kontowecker Kunden ohne Online-Banking können sich über die Anlage "Antrag Vereinbarung Kommunikationsweg für Mitteilungen zu Echtzeitüberweisungen, in der Fassung vom März 2025"
den Kommunikationsweg mit uns vereinbaren. Für die Benachrichtigungen gelten die Bedingungen des Kontoweckers in der Fassung vom März 2025

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Direkt-Filiale unter
03973 434 0 (Montag bis Freitag von 09:00 -18:00Uhr)

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