Ab dem 01.08.2023 erhöhen wir den Grundpreis der Internet-, Vereins- und Klassenkonten um 2,00 Euro auf 4,00 Euro pro Monat, bei allen weiteren Privatgirokonten steigt der Grundpreis um 1,00 Euro auf 7,00 Euro pro Monat.
Der Grundpreis aller Geschäftsgirokonten erhöht sich auf 10,00 Euro pro Monat.
Durch die Optimierung unserer internen Prozesse haben wir bereits einiges getan, um einer Erhöhung der Kosten entgegenzuwirken. Die Preissteigerungen in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen können wir aber leider nicht komplett kompensieren.
Damit Sie Ihr Girokonto über den 01.08.2023 hinaus wie gewohnt nutzen können, benötigen wir bis zum 31.03.2023 Ihre Zustimmung zu den neuen Grundpreisen
für Privat- und Geschäftsgirokonten. Ihre Zustimmung gilt nur für die von Ihnen tatsächlich genutzten Produkte und Leistungen. Bitte folgen Sie dazu den Anweisungen in Ihrer S-App oder in Ihrem Online Banking.
Gern können Sie Ihre Zustimmung auch in einer unserer Geschäftsstellen persönlich erteilen oder die beigefügte Zustimmungserklärung ausgedruckt und
unterschrieben abgeben.
Die neuen Preise für die Girokonten können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Kundenberater, an unsere Direktfiliale (Tel. 03973 434-0) oder schreiben Sie uns per E-Mail oder WhatsApp.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanzpartner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäftsbeziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Nun stellt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicherweise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäftsbeziehung zu uns.
In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit dem Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widerspricht (sogenannter Änderungsmechanismus). Grund für diese Vorgehensweise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Es ist jetzt also davon auszugehen, dass zurückliegende Änderungen in vielen Fällen nicht ohne Weiteres wirksam sind, da wir diese nicht mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart haben.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 01234/678910 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr).
Ab dem 08.03.2023 können auch an einem unserer Geldautomaten zustimmen. Sie benötigen lediglich Ihre Sparkassen-Card.
Sie können auch gleich hier online zustimmen. Sie benötigen lediglich Ihre Sparkassen-Card.