Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Betriebliche Altersversorgung anzubieten. Bis zu 6.240 Euro können Sie derzeit pro Jahr von Ihrem Bruttogehalt einzahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West wird 2018 auf 6.500 Euro im Monat erhöht (78.000 Euro jährlich). In den neuen Bundesländern gilt 2018 die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Ost von 5.800 Euro im Monat (69.600 Euro jährlich)
Nutzen Sie diesen bequemen und steuerbegünstigten Weg, um Ihre Rente aufzustocken. Oder lassen Sie sich am Vertragsende einfach das volle Kapital auszahlen. So oder so: Für Entspannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.